Ja zur AHVplus Initiative

Von: Nina Takeshita
Vor dem Hintergrund fehlender Sicherheit in Bezug auf die Existenzsicherung lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Frühjahr 2013 die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV». Die Initiative, welche am 25. September vors Volk kommt, schlägt eine generelle Erhöhung aller AHV-Renten um 10% vor und will somit die erste Säule derAltersvorsorge stärken.

Das Dreisäulenprinzip

Das heutige Altersvorsorgesystem ist in der Schweiz in der Bundesverfassung in Artikel 111 ff. festgehalten. Es handelt sich dabei um das sogenannte Dreisäulenprinzip. Die erste Säule beinhaltet die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) sowie die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL). Die Renten aus der AHV/IV sollen den Existenzbedarf decken. Wer trotz AHV/IV und eigenem Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, hat zusätzlich Anspruch auf EL. Die zweite Säule (die berufliche Vorsorge) soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Die dritte Säule betrifft die individuelle Vorsorge.

Zu tiefe Altersrenten

Die Bundesverfassung ist dabei leider nicht viel mehr wert als ein Fetzen Papier. Denn bei vielen Pensionierten reicht die Rente nicht für ein anständiges Leben, und sie geraten in die Armutsfalle. Es wird angenommen, dass für die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards 60% des bisherigen  Einkommens notwendig sind. Bei kleineren und mittleren Einkommen erweist sich dieser Prozentsatz als zu tief. Somit wird das anvisierte Ziel, nämlich die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung, für diese Personengruppen nicht erreicht. Für 18,6% der Rentner und 38,4% der Rentnerinnen ist die  AHV sogar die einzige Einkommensquelle. Um diesen Missstand zu beheben, müssen die AHV-Renten erhöht werden. Genau das ist auch die Forderung von AHVplus.

Worum geht es?

Die Volksinitiative AHVplus fordert eine Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10%. Diese Erhöhung wird als sogenannte Zuschlagsauszahlung auf die laufenden und künftigen Altersrenten vorgeschlagen und soll spätestens ab 2018 ausgerichtet werden. Rechnerisch bedeutet dieser Vorschlag im Durchschnitt für Alleinstehende monatlich 200 Franken und für Ehepaare 350 Franken mehr Altersrente. Die Minimalrente würde um 118 Franken auf 1‘293 Franken steigen, die Maximalrente um 235 auf 2‘585 Franken. Die plafonierte maximale Ehepaarrente würde um 353 Franken auf 3‘878 Franken angehoben. Nicht erhöht würden weitere Rentenleistungen wie die Hinterlassenen- und die Invalidenrenten. Zur Finanzierung schlagen die InitiantInnen eine Erhöhung der Lohnbeiträge vor: je 0,4 Lohnprozente für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.

Ja zurAHVplusInitiative

Diese Zuschläge sind längst überfällig, denn die AHV-Renten hinken immer mehr der Lohnentwicklung hinterher. Zudem ist die AHV im Gegensatz zu Pensionskassen und zur privaten Vorsorge die sicherste Altersvorsorge mit dem besten Preis-/Leistungs-Verhältnis. Ein Ja zu AHVplus wirkt auch der Geschlechterungleichheit entgegen. Vor allem für die Frauen ist die AHV die entscheidende und verlässliche Alterssicherung. Sie trägt dern Erwerbsbiografien der Frauen besser Rechnung als die berufliche und die private Vorsorge. Folglich ist eine Erhöhung der AHV-Renten die effektivere Art, um das  Renteneinkommen von Frauen zu sichern und zu optimieren. Eine Stärkung der AHV wird schliesslich auch dem Solidaritätsgedanken des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems gerecht.